Organisatorisches
Vernünftiges Verhalten sichert den Winterdienst
Wenn sich der Winter mit Schnee- und Eisglätte auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen einstellt ist ein vernünftiges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer und Bewohner unabdingbar.
Jeder sollte mit seinem persönlichen Verhalten dazu beitragen, dass der Winterdienst funktionieren kann.
Dazu zählen beispielsweise ordnungsgemäßes Parken und die Gewährleistung der Durchfahrtbreiten von mindestens 3 m.
Sämtliche Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten, die Beschilderungen und Markierungen sind zu beachten!
Der Stadtberg wird bei Eis- oder Schneeglätte voll gesperrt.
Es ist teilweise eine Unsitte geworden, Schnee von Gehwegen bzw. Grundstücken auf die Fahrbahn zu schieben, das erschwert den Winterdienst und ist zu unterlassen, besonders in der Rudolstädter und Bahnhofstraße.
Die Durchfahrt durch das „Obere Stadttor“ für Fahrzeuge bis 3.5 t bleibt bis auf weiteres erhalten. Eine Vollsperrung erfolgt während des Ausbaus der Kreuzung und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder dauerhaft.
Verhalten am Oberen Stadttor
Das obere Stadttor wurde aufgrund der Bauarbeiten in der Dienstädter Straße und am Klosterberg mit Ausnahmeregelung zeitweilig für den Verkehr bis 3,5 t frei gegeben,
Durch Unaufmerksamkeit wurden schon 2 Unfälle registriert, wobei es zu Beschädigungen an den Verkehrsleiteinrichtungen und am Gebäude kam.
Wir bitten alle Kraftfahrer um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme
beim Befahren des Stadttores.
Besonders sind die Höhen- und Breitenbegrenzungen zu beachten.
Sie sind insbesondere dafür installiert worden, um das historische Stadttor vor Beschädigungen zu schützen.
Foto: Uwe Nitsche
Stromausfälle auf dem Markt
Auf der Südseite des Marktes kam es in den letzten Wochen zu Ausfällen einzelner Phasen. Wie die Thüringer Energie Netze mitteilt, sind undicht gewordene Hausanschlussmuffen die Ursache. Um den möglichen Schadensbereich einzugrenzen wurde vor dem Haus Markt 30 ein Verteilerschrank gesetzt, damit
festgestellt werden kann, ob es den oberen oder unteren Marktbereich betrifft.
Vor Haus-Nummer 8 wurde bereits ein Schaden behoben.
Die TEN wird sich in bewährter Zusammenarbeit mit der Elektroanlagenbau Orlamünde GmbH bei Ausfällen zügig um die Behebung der Störung kümmern.
Altes Gaswerk „Vor dem Tor“ - wer kann helfen?
Wir suchen Fotos vom alten Gaswerk, das sich „Vor dem Tor“
gegenüber vom Steinmetzbetrieb Schweiger befand. Bitte beim Bürgermeister melden.
Frühjahrsputz in Orlamünde
Der Termin für den Frühjahrs und Herbstputz wird in Kürze mitgeteilt.
Schwerpunktbereiche:
- Gesamtes Kemenatengelände
- Müll einsammeln entlang des Ränderweges
- Rudolstädter Str. und Bahnhofstraße vor den Felsenkellern
- Sportanlage, Saaleufer
Bitte entsprechend passende Arbeitsgeräte mitbringen.
Für weitere Vorschläge sind wir sehr dankbar.
Vorstellung 5. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt
Im Rahmen einer Einwohnerversammlung wird
am Donnerstag, 10. April 2025, 19:00 Uhr im Rathaussaal Orlamünde
die Gemeinschaftsmaßnahme 5. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vorgestellt.
An der Gemeinschaftsmaßnahme sind der ZWA Thüringer Holzland, der Saale-Holzland-Kreis (SHK), die Thüringer Energie Netze (TEN) und die Stadt Orlamünde beteiligt.
Weitere Themen sind:
- Informationen zur Grundsteuer
- Situation der Kindergärten
- Allgemeine Informationen zur Kommunalpolitik und Finanzlage
Öffentliche Sicherheit
Bei Bränden, Unfällen, Ölspuren, Hochwasser, Hangsturz, umgestürzten Bäumen u.ä. bitte die
Freiwillige Feuerwehr Orlamünde über Notruf 112 alarmieren!
Nächste Schrottsammlung
Nächste Schrottsammlung im März 2026
Die Stadt Orlamünde führt durch den Bauhof am Dienstag, 03.03.2026
die nächste Schrottsammelaktion in beiden Stadtteilen durch.
Wir bitten den metallischen Schrott bis 07.00 Uhr vor dem Grundstück bereit zu stellen. Nur von dort aus wird er vom Bauhof entsorgt!
Ölhaltiger Schrott, Elektro- und Elektronikschrott, Rasenmäher aus Plaste und Gasflaschen werden nicht mitgenommen!
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Schrott, Fahrzeugteile, Grobmüll oder anderen Unrat vor dem Bauhof abzulagern oder über den Zaun zu werfen!
Facebook- Seite für Orlamünde
Orlamünde ist seit einiger Zeit bei Facebook vertreten.
Die Seite wird betreut von Marie Voigt und Katrin Jünge
Kontakte:
marie-voigt@web.de
katrin.heuser.orlamuende@web.de
Instagram-Account für Orlamünde
Orlamünde ist nun auch auf Instagram vertreten.
Die Seite wird von Christiane Steinbacher vertreten.
Kontakt:
steinbacher.christiane@yahoo.de
APPELL an alle hundebesitzer & Pferdehalter
Wir bitten euch inständig, eurer Verpflichtung den Kot eurer Lieblinge aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auf unseren Sport und Spielplätzen sind Hunde verboten.
Hunde sind insbesondere im Wald an der Leine zu führen! Leider werden immer wieder Hundebesitzer dabei beobachtet, wie den Hundekot entweder in der Saale oder auf öffentlichen Flächen entsorgen. Wir APELLIEREN an Ihre deren Vernunft und Verstand. Es ist wahrlich eine Zumutung für unsere Bauhofmitarbeiter solche Flächen zu pflegen. (Wissen Sie wie Hundekot fliegen kann wenn man mit dem Rasenmäher kommt???)
Entsorgen Sie Ihren Hundekot in Ihre Restmülltonne, oder in die dafür bereit stehenden Hundekotbehälter.
Regelungen zur Hundeführung im öffentlichen Bereich:
Aus gegebenem Anlass wird zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Allgemeinheit auf die geltenden Regelungen zur Hundeführung im öffentlichen Raum hingewiesen.
Auf Grundlage der ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ besteht im Bereich der Kemenate eine uneingeschränkte Anleinpflicht für alle Hunde. Diese Regelung findet in diesem Bereich Anwendung und ist verbindlich einzuhalten.
Auszug aus § 13 „Tierhaltung“
(ordnungsbehördliche Verordnung der VG „Südliches Saaletal“)
„Auf innerörtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in innerörtlichen Anlagen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen sind Hunde stets an einer reißfesten Leine zu führen. Dabei darf die Leine eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten. Die Person, die den Hund führt, muss in körperlicher und geistiger Konstitution und stets in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.“
Diese Vorschrift gilt auch für den gesamten Anlagenbereich der Kemenate!
Für das übrige Umfeld des Kemenatengeländes gelten ergänzend die Bestimmungen des Thüringer Waldgesetzes, wonach grundsätzlich ebenfalls eine Anleinpflicht besteht (siehe § 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG).
Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Halterpflichten gemäß Thüringer Tiergefahrengesetz (ThürTierGefG) hingewiesen. Danach sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und die Chipnummer beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ anzuzeigen, sowie das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ durch eine Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG nachzuweisen.
Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit ausdrücklich aufgefordert, die Regelungen zur Hundeführung sowie die gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflichten einzuhalten
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können ordnungsrechtlich verfolgt werden.
sie müssen ein gerüsT, Container oder sonstiges, mehr als 24h auf öffentliche verkehrsflächen stellen?
Dann ist dies anzumelden ( das gilt auch für vorübergehende Lagerung von Baumaterial, Brennholz oder gar für Werbeanlagen). Die Anmeldung dieser sog. Sondernutzung öffnetlicher Verkehrsflächen müssen Sie bei der VG "Süliches Saaletal" Tel. 036424 59-135 oder -136 beantragen.
Meldung von fallwild oder streunendem wild:
Für die Beseitigung von Fallwild (verendetes Wild) auf Bundes- Landes-, Kreis- und kommunalen Straßen ist grundsätzlich der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich.
In Deutschland sind der Bund der Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
die Bundesländer für die Landesstraßen,
die Landkreise, kreisfreie Städte für die Kreisstraßen
und die Gemeinden für die Gemeindestraßen.
(Wikipedia)
Anmeldung von Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen
Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Orlamünde sind alle Nutzungen
öffentlicher Verkehrsflächen, die über 24 Stunden hinausgehen, beim
Ordnungsamt der VG „Südliches Saaletal“, Tel. 036424/59135 oder 036424/59136
anzumelden.
Das betrifft insbesondere Container, Gerüste, Werbeanlagen, Baumaterial, Brennholz u. ä.
Brennholzbedarf
Aufgrund des erhöhten Absterbens von Fichten- und Kiefernbeständen steht zurzeit ein großes Angebot von Brennholz für die Selbstgewinnung zur Verfügung.
Interessenten setzen sich bitte mit den Mitarbeitern des Bauhofes in Verbindung.
Denkmalensemble Markt/Burgstraße
Das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 7. Januar 1992 sieht für alle Objekte im denkmalgeschützten Ensemble vor, dass vor geplanten Veränderungen an Gebäuden ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 zu stellen ist.
Um Anhörungen bei derartigen Verstößen, Reglementierungen oder gar Rückbauforderungen zu vermeiden, wäre die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweise im Interesse aller Beteiligten sinnvoll.
Der unteren Denkmalschutzbehörde geht es nicht darum, Bürger mit ihrem Willen und Mut zu bevormunden, sondern um den Erhalt eines historischen Stadtbildes als Gesamtbild.
So muss die Farbauswahl einzelner Fassaden mit der Umgebung abgestimmt werden, wobei es für eine Lösung immer mehrere Möglichkeiten gibt. Es gibt aber auch Varianten, die unverträglich sind. Eine Bitte der Unteren Denkmalschutzbehörde geht deshalb an alle Hauseigentümer:
Vor einer Veränderung an einer Fassade oder Dach ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis zu stellen.
Entsprechende Anträge sind in der VG „Südliches Saaletal“ erhältlich.
Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung.
Saale-Holzland-Kreis Landratsamt
Untere Denkmalschutzbehörde Telefon 03 66 91/ 7 03 27
Ordnungswidriges Parken und Raser auf unseren Straßen
Wir müssen leider wiederholt auf das ordnungswidrige Parken einiger Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen. Wir weisen auf die freizuhaltende Durchfahrtsbreite von 3 m auf allen Ortsstraßen, insbesondere auf unseren neu gebauten Wirtschaftswegen in der Aue und parallel zur B88 hin. Die Straßen müssen zu jeder Zeit mit Rettungsfahrzeugen, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen aller Größen bzw. landwirtschaftlichen Maschinen befahrbar sein. Nicht auszudenken wenn schnelle Hilfe durch unvernünftiges Parken verhindert wird.
Es grenzt schon an Unverschämtheit, wenn auf dem Markt auf der Sperrfläche geparkt wird, die eindeutig als Aufstellfläche und Saugstelle für die Feuerwehr gekennzeichnet ist. Das Gleiche gilt für das ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich Burgstraße/Markt/Dienstädter Straße.
Wir müssen nicht überall zusätzliche Halte- und Parkverbotsschilder aufstellen, wenn die Grundregeln der STVO beachtet werden.
Das Gleiche gilt auch für einige Raser im Ort, die einfach nicht beachten,
dass hier nur 30 km/h gefahren werden darf. Besonders im Interesse
unserer Kinder und unserer engen Straßen sollten diejenigen mal gründlich über ihr Fahrverhalten nachdenken, bevor es zu spät ist.
Straßenbeleuchtung
Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass defekte Straßenlampen bzw. der Ausfall der Straßenbeleuchtung ausschließlich und umgehend an das Bauamt der VG „Südliches Saaletal“ unter den Tel.-Nr.: 036424/59164 oder 036424/59165 zu melden sind. Von dort aus werden dann die entsprechenden Reparaturaufträge ausgelöst.
Achtung!!! Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge im Bereich Burgstraße 2 und 4 sind die Ursache für den Ausfall der Straßenbeleuchtung im oberen Stadtteil, da sich dort der Sensor befindet und durch die Fahrzeugscheinwerfer außer Betrieb gesetzt wird.
Gleichrangige Straßen:
Aufgrund von Unklarheiten bei der Verkehrsregelung für den Bereich Einmündung Wirtschaftsweg, Rudolstädter Straße, Stadtberg, Bahnhofstraße und Mittelkreis fand ein Ortstermin mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde statt.
In deren Ergebnis wurde festgestellt, dass gepflasterte Entwässerungsrinnen oder ein Wechsel des Fahrbahnbelags nicht gleichbedeutend für eine abgesenkte Borde sind.
Demnach handelt es sich um eine versetzte, gleichrangige Kreuzung. Um einen Schilderwald zu vermeiden wird auf das Aufstellen von 3 entsprechenden Verkehrszeichen (gleichrangige Kreuzung) verzichtet.
Das bedeutet, es gilt für alle Straßen: Wer von rechts kommt hat Vorfahrt!
